Am 31. Oktober 2007 hat die Landesregierung beschlossen, dass die
Umweltzone zum 01. März 2008 in Kraft tritt. Damit dürfen nur noch
Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen ins Stadtgebiet Stuttgart
fahren. Die Regelung bezweckt eine Verminderung der zu hohen Feinstaub-
und Stickstoffdioxidbelastung der Luft und wird bundesweit in so
genannten Umweltzonen umgesetzt. Die Verkehrsbeschränkungen der
Umweltzonen gelten dauerhaft, das heißt unabhängig davon, ob die
aktuelle Luftbelastung hoch oder niedrig ist.
Umweltzonen werden mit entsprechenden Verkehrszeichen beschildert. Auf einem Zusatzschild wird angegeben, dass mit Plaketten gekennzeichnete Fahrzeuge darin fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten.
Wie groß ist die Umweltzone in Stuttgart?
Die Umweltzone, in der das Fahrverbot gelten soll, ist in Stuttgart das
gesamte Stadtgebiet inklusive der 23 Stadtbezirke (Gemarkung
Stuttgart). Davon ausgenommen sind nur
Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart
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