Rücksicht und Respekt

Coronaschutzmaßnahmen

Hier erfahren Sie, welche Regeln Sie im Hotel Azenberg einhalten müssen.

Wer darf im Hotel übernachten?

Zugangsbeschränkungen ergeben sich je nach Stufe nur für Ungeimpfte; Geimpfte und Genesene haben weiterhin uneingeschränkt mit Nachweis Zugang.

Basis- und Warnstufe:

Geimpfte und Genesene haben - wie bisher - ohne Einschränkungen Zutritt, müssen allerdings entsprechende Nachweise vorzeigen.

Ungeimpfte Personen benötigen für den Zutritt einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis, der vorzuzeigen ist.

Ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis ist alle drei Tage erneut vorzulegen.

Alarm- und Alarmstufe II:

Geimpfte und Genesene haben - wie bisher - ohne Einschränkungen Zutritt, müssen allerdings entsprechende Nachweise vorzeigen.

Ungeimpfte Personen haben nun keinen Zutritt mehr.

Ausnahme: Lediglich bei geschäftlichen oder dienstlichen Übernachtung oder in besonderen Härtefällen ist Ungeimpften der Zutritt nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Test gestattet.

Im Fall der Ausnahme ist ein aktueller Antigen- oder PCR-Testnachweis alle drei Tage erneut vorzulegen.

Sonderfall:

Minderjährige und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Glaubhaftmachung durch ärztliche Bescheinigung) dürfen Beherbergungsbetriebe besuchen, wenn sie einen negativen Antigen-Testnachweis vorzeigen können, das gilt in allen drei Stufen.

Wichtig:

Lediglich für die Nutzung der gastronomischen Einrichtungen (Hotelrestaurant etc.) gelten Erleichterungen, d.h. für nicht-immunisierte Hotelgäste reicht in der Basis- und Warnstufe ein Antigen- oder PCR-Testnachweis, in der Alarm- und Alarmstufe II gilt ein Zutrittsverbot für das Restaurant in Innenbereich, lediglich im Außenbereich wäre mit PCR-Testnachweis ein Zutritt gestattet.



Hier gehts zu den Informationen der Stadt Stuttgart 

 

Maske
Gästemeinungen